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Das Weinkonsortium Brunello di Montalcino
 
Das Konsortium des Weins Brunello di Montalcino ist im Jahre 1967 nach der Anerkennung des DOC entstanden.
 
Es geht dabei um eine freie Vereinigung von Herstellern, die ihren Wein schützen und ihren Charakter aufwerten wollen. Das Konsortium hat die Schaffung eines aus alten und neuen, kleinen und großen Betrieben bestehenden Produktionsnetzes begünstigt. Ihr gemeinsames Ziel war der Respekt gegenüber der Natur und der Wunsch nach einem hochwertigen Wein.
 
Das Konsortium organisiert Veranstaltungen in Italien und im Ausland mit der Beteiligung der Produzenten an Messen. Es pflegt das Image der Montalcineser Bezeichnungen durch ein Pressebüro, verbreitet Nachrichten mittels einer Webseite und sorgt für Publikationen in mehreren Sprachen. Eine weniger auffällige, aber sehr wichtige Tätigkeit ist die Unterstützung bei Fachpresse und Meinungsbildnern, für welche Verkostungen und Besuche organisiert werden.
 
Ebenso wichtig ist die Unterstützung der Mitglieder durch die Regelungen für die Weinproduktion.
 
Durch die Genossenschaft geschützte Anbaugebiete

  • Brunello di Montalcino docg
  • Rosso di Montalcino doc
  • Moscadello di Montalcino doc
  • Sant’Antimo doc

 
In Montalcino können vier Weine mit der Kennzeichnung Originalanbaugebiet produziert werden: Brunello di Montalcino DOCG, Rosso di Montalcino DOC, Moscadello di Montalcino DOC und Sant’Antimo DOC. Die Produktion dieser Weine darf ausschließlich im Territorium der Gemeinde Montalcino erfolgen.
 
Brunello di Montalcino
DOCG – Denominazione di Origine Controllata e Garantita
Anbaugebiet: Gemeinde Montalcino
Rebsorte: Sangiovese (in Montalcino als”Brunello” bezeichnet). Maximaler Ertrag der Trauben: 80 Doppelzentner pro Hektar. Veredelung in Holz obligatorisch: 2 Jahre in Eichenfässern.
Veredelung in der Flasche obligatorisch: 4 Monate (6 Monate für den Reserven-Typ)
Flaschenabfüllung: kann nur in dem Produktionsgebiet durchgeführt werden.
Für den Verkauf bereit: 1. Januar des 5. Auf die Weinernte folgenden Jahres. (1. Januar des 6. Jahres für den Reserve-Typ).
Verpackung: der Brunello di Montalcino kann erst auf dem Markt eingeführt werden, wenn er in Flaschen mit der Bordeaux-Form abgefüllt wird.
 
Rosso di Montalcino
DOC – Denominazione di Origine Controllata
Anbaugebiet: Gemeinde Montalcino.
Trauben: Sangiovese (in Moltalcino als “Brunello” bekannt).
Maximaler Ertrag der Trauben: 90 Doppelzentner pro Hektar.
Flaschenabfüllung: kann nur im Produktionsgebiet durchgeführt werden.
Für den Verkauf bereit: 1. September des auf die Weinernte folgenden Jahres.
Verpackung: der Montalcino Rotwein kann nur für den Verkauf freigegeben werden, wenn er in Verpackungen der Bordeaux- Art abgefüllt worden ist.
 
Moscadello di Montalcino
DOC – Denominazione di Origine Controllata
Anbaugebiet: Gemeinde Montalcino.
Rebsorte: Moscato Bianco.
Maximaler Ertrag der Trauben: 100 Doppelzentner pro Hektar für die Arten „Tranquillo“ und „Frizzante“. 50 Doppelzentner pro Hektar für die Art der späten Weinernte.
Flaschenabfüllung: kann nur im Produktionsgebiet durchgeführt werden.
Bereit für den Verbrauch: 1. Januar des zweiten, auf die Ernte folgenden Jahres für den Typ der späten Weinernte.
 
Sant’Antimo
DOC – Denominazione di Origine Controllata
Anbaugebiet: Gemeinde Montalcino (mit Ausnahme eines kleinen Gebietes).
Rebsorten: all diejenigen in der Provinz empfohlenen und zugelassenen mit spezifischen Einschränkungen für die Typologien mit dem Namen der Rebsorte und für den Vin Santo.
Maximaler Ertrag der Trauben: 90 Doppelzentner pro Hektar für die weißen und für den roten Sant‘Antimo, 80 Doppelzentner pro Hektar für die rotes Weine mit Trauben Anzeichen.
Flaschenabfüllung: kann nur in der Provinz Siena erfolgen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf folgender pdf: TN Zurigo 2015